Da es einige Unklarheiten wegen des Überstundenanteils in den Nebengebühren gab, hier eine Aufklärung diesbezüglich. Als ich vor über 30 Jahren meinen Dienst bei der Gemeinde Wien als Schulwart begonnen habe hatten wir auch am Samstag noch Unterricht in den Schulen. Deshalb endete der Unterricht unter der Woche meistens um 11. 55, zumindest an den Volksschulen. Es gab auch keinen Nachmittagsunterricht und deshalb war laut damaligen Schlusszeitenerlass 501 der MA 56 (20 Minuten nach der letzten im Haus gehaltenen Unterrichtsstunde mussten alle Lehrkräfte und die Direktion das Schulhaus verlassen und wir hatten die alleinige Schlüsselgewalt) das Haus um 12. 15 beziehungsweise spätestens um 13.15 leer und wir konnten zusperren. Ab 18.00 hatten wir dann mehr oder weniger, Turnvereine im Schulhaus die ja extra abgerechnet wurden.
In den meisten Schulen war am Dienstag und Freitag ein Kehrtag und ansonsten war unsere Reinigungstätigkeit täglich, meist nur Restmüll, Waschbecken, Fensterbänke und WC-Anlagen. Die Hauswartungstätigkeiten konnten wir am Vormittag erledigen. Wir leisteten durchschnittlich etwas mehr als 40 Stunden pro Woche und dafür war der Überstundenanteil in der Reinigungspauschale gedacht. In den Hauptschulen war ebenfalls eine 6-Tage Schulwoche, und deswegen gab es dort weniger Nachmittagsunterricht. Diese Kollegen bekamen deshalb aber auch noch eine Zulage für die Arbeit nach 16.00. Als dann der Samstägige Unterricht an den Volksschulen eingestellt wurde waren es dann mehr oder weniger 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Da die Arbeitszeit in den Schulen aber unterschiedlich war, entstand der zeitungeregelte Schulwart und der Nebengebührenkatalog war also nur für die damalige Arbeitszeit erstellt worden. Die heutige Arbeitszeit deckt er bei weitem nicht mehr ab, und das seit gut 20 Jahren. Das bedeutet das wir Zeitungeregelte Schulwartinnen und Schulwarte seit diesem Zeitpunkt unbezahlte Mehrarbeit leisten, und die FSG-Personalvertretung wusste das auch.
Grundsätzlich sind wir zu 40 Stunden pro Arbeitswoche dienstverpflichtet und nach Auskunft der MA 2 ist der Dienstposten des zeitungeregelten Schulwartes dort völlig unbekannt, was letztendlich bedeutet das wir Alle nur 40 Stunden Schulwarte sind. Die Nebengebühren beinhalten keinerlei Zeitangaben, sie sind Bestandteil unseres Gehaltes und gebühren uns, wenn wir die hierfür erforderliche Tätigkeit verrichten. Deswegen kann auch keine Überstundenverpflichtung oder Überstundenabgeltung daraus abgeleitet werden, also weder durch die Reinigungszulagen oder die Heizzulagen. Überstunden sind also gesondert zu bezahlen. Es ist auch völlig unverständlich das sich die damalige Personalvertretung nicht schon sehr, sehr viel früher mit diesem Problem befasst hat.
Die Dienstverpflichtung hat sich in den letzten Jahrzehnten so stark vermehrt, durch viel mehr Unterricht und Anwesenheit der Lehrkräfte, so zum Beispiel:
Aufenthaltserlaubnis der Lehrkräfte bis 18 Uhr im Schulhaus, und wenn Lehrpersonal nachmittags im Haus ist müssen wir das auch sein im Falle von Strom oder Heizungsausfall oder anderen Gebrechen.
Vermehrt Kurse, Unterrichtseinheiten und Religionsangebote am Nachmittag in den Häusern, das bedeutet also vermehrte unbezahlte Dienstzeit.
Schuleigene Sportangebote (außerhalb der Corona-Zeiten) ebenfalls am Nachmittag sodass wir die Schulhäuser meist bis 18 Uhr voll haben, Dienst versehen müssen und deshalb einen Anspruch auf eine der Stundenanzahl entsprechende Abgeltung haben. Die Leitung des FB 3 der MA 56, AR Schogger und Mag. Jaros haben uns, der AUF-Personalvertretung ja zugestanden das Ihnen bewusst ist, Das unsere Mehrdienstleistungen durch den Nebengebührenkatalog nicht ausreichend abgedeckt werden. Schon sehr viel früher von uns darauf angesprochen, meinte Herr Polak einst, wörtlich: “Da hat die Personalvertretung wohl geschlafen“ und bezog sich auf die Dienststellenausschussvorsitzenden, damals die FSG-PV. Die Auskünfte den Nebengebührenkatalog betreffend, die von Seiten der FSG-Personalvertretung verbreitet wurden und werden, entsprechen daher nicht mehr der Realität, weil sie Veraltet sind. Aufgrund des nicht Wahrhabenwollens der neuen Situation werden sie fälschlicherweise von einem Personalvertreter zum anderem weitergegeben und wohl auch deshalb, weil sie es offenbar nicht besser wissen oder wissen wollen. Den Nebengebührenkatalog gibt es schon seit der Nachkriegszeit, zumindest aber schon sehr, sehr lange und die wenigsten kennen sich bei dessen Berechnung aus, wie auch jetzt sogar die HG 1 in ihrer letzten Aussendung zugibt. Der Nebengebührenkatalog wurde deshalb geschaffen, weil sonst für jedes einzelne Gewerk der Stadt Wien ein eigener Kollektivvertrag ausgehandelt hätte werden müssen. Der Teil der uns betrifft (NEBENGEBÜHRENKATALOG Magistratsabteilung 56 E-I/III/56 Seiten 104-113) für euch zum Nachlesen. Unsere Entlohnung besteht also aus unserem Grundgehalt und den Zulagen unserer Verwendungsgruppe bezogen auf 40 Wochenstunden. Jede Mehrdienstleistung muss also extra bezahlt werden.
Ich hoffe euch mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe mit kollegialen Grüßen
Franz Wittmann
Vorsitzender AUF-Wiener Schulen