Aufgrund des neuerlichen Lookdown und der damit verbundenen Turnsaalschließungen ist es unsere gemeinsame Pflicht als Personalvertretung dafür zu sorgen das ihr, die ihr in euren Schulen euren Dienst verrichtet, angemessen dafür entlohnt werdet. Es war auch zu erwarten, dass aufgrund der verstärkten Desinfektionstätigkeit unsererseits, die Dienststelle Überstunden für die zu leistende Mehrarbeit bezahlen müsste. Soviel zu dem Thema: „wir haben für euch Abgefedert“. Dass die FSG-Personalvertreter jetzt verstärkt Aktivitäten zeigen liegt nicht zuletzt daran, dass wir die AUF/PV mit unseren Forderungen verstärkt Druck auf Sie ausüben. Wir sind zwar nur 2 Personalvertreter und sie blockieren uns bei jeder Gelegenheit, was die PV-Arbeit umso schwieriger macht, aber wir halten mit aller Kraft dagegen. Erst kürzlich wieder wurde ohne unser Wissen, wir wurden zu dieser Sitzung nicht eingeladen, eine Dienstwohnung mit einstimmigem Beschluss der FSG-PV aufgegeben. Auf unsere verärgerte Nachfrage warum wir zu dieser so wichtigen Entscheidung nicht eingeladen wurden hat man uns mitgeteilt, es wurden die Einladungen verschickt und wenn wir diese nicht erhalten haben, hätten wir eben Pech gehabt. Wir hätten dem Verlust einer Dienstwohnung niemals zugestimmt. Bei der letzten DA-Sitzung, der eine fraktionelle Sitzung der FSG vorrausgegangen war, ging es wieder um die Auflösung einer Dienstwohnung, welche wir aber durch unser entschlossenes Auftreten verhindern konnten. Ihr seht also, wir setzen uns für euch ein.
Die Aussendung vom Koll. Schuhäcker wonach erst ab 16 Uhr aufgrund unserer Heiztätigkeit Überstunden bezahlt werden können ist Unrichtig, da eine Heizzulage bis zu diesem Zeitpunkt die Mehrdienstleistung nicht einmal annähernd abdeckt. Außerdem hatte die Dienstelle zu diesem Zeitpunkt weder Kenntnis von dieser Aussendung, noch wurde eine Entscheidung wie viele Überstunden tatsächlich bezahlt werden getroffen. Nach einer Auskunft der MA 2 sind wir zu 40 Stunden Dienstverpflichtet und die Nebengebühren beziehen sich auch nur auf diese Stundenanzahl. Generell ist die Nebengebühr eine Pauschale nach Größe des Hauses und enthält keinen zeitrahmen, weil sie nicht im Gesetz niedergeschrieben ist, sie gebührt Uns einfach, wenn wir unserer Heiztätigkeit nachkommen.
Mit Kollegialen Grüßen
Franz Wittmann
Vorsitzender AUF-Wiener Schulen